Die neue Gesetzesinitiative könnte den Datenschutz kräftig durcheinanderwirbeln – und die Landesdatenschützer sind alles andere als begeistert.

Der Data Act: Eine Revolution oder ein Alptraum für den Datenschutz?

Im Februar 2025 stellte das Wirtschafts- und Digitalministerium einen neuen Entwurf vor, der weitreichende Änderungen im Umgang mit Daten in Deutschland verspricht: den sogenannten Data Act. Was wie ein modernes Gesetz zur Datenfreigabe klingt, könnte allerdings weitreichende Folgen für den Datenschutz haben – und zwar nicht im positiven Sinne. Die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer sehen den Entwurf äußerst kritisch und befürchten eine Entmachtung ihrer Zuständigkeiten.

Die Sorge der Landesdatenschützer: Eine „Verschiebung“ der Macht

Der Kern der Bedenken liegt in einer entscheidenden Neuerung des Data Acts: Nach dem Entwurf soll die Verantwortung für die Überwachung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des neuen Gesetzes nicht mehr wie bisher bei den Landesdatenschutzbeauftragten liegen, sondern bei der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI). Für viele der 17 Datenschutzbehörden auf Landesebene bedeutet das einen erheblichen Verlust an Einfluss – und sie argumentieren, dass dieser Schritt gegen das europäische Datenschutzrecht und gegen das deutsche Grundgesetz verstößt.

Mehr Bürokratie statt Klarheit: Doppelstrukturen auf dem Vormarsch?

Was für die Landesbehörden besonders problematisch ist: Der Entwurf könnte zu einer Doppelstruktur bei der Aufsicht führen. Denn bei der Umsetzung des Data Acts sollen sowohl die BfDI als auch die Landesbehörden auf unterschiedlichen Ebenen die Datenverarbeitung überwachen. Das Resultat: Bürokratie ohne Ende, vor allem für Unternehmen und Behörden. Meike Kamp, die Berliner Datenschutzbeauftragte, warnt davor, dass diese neuen Regelungen nicht nur mehr Arbeit und Unsicherheit für die Beteiligten mit sich bringen, sondern auch den Datenschutz insgesamt gefährden könnten.

Die Gegenstimme: Notwendigkeit einer zentralen Behörde

Nicht alle sind jedoch der Meinung, dass der Entwurf den Datenschutz gefährdet. Der IT-Verband Bitkom beispielsweise sieht die Zuständigkeit der Bundesbehörde als sinnvoll an, um den Data Act effizient umzusetzen. Sie argumentieren, dass in Anbetracht der Komplexität des Gesetzes eine zentrale Aufsicht notwendig sei. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Behörden und Unternehmen in der Praxis auf die neuen Regelungen einstellen werden.

Datenschutz im Wandel – Ein notwendiger Schritt oder ein bürokratisches Durcheinander?

Was bleibt nach dieser Diskussion? Der Data Act könnte durchaus sinnvoll sein, um die Datenfreigabe für vernetzte Produkte und deren Dienste zu vereinfachen. Doch die Bedenken der Datenschutzbeauftragten zeigen deutlich, dass hier nicht nur ein Gesetz, sondern eine ganze Ordnung infrage gestellt wird. Ein gesundes Maß an zentraler Aufsicht könnte durchaus helfen, aber die Gefahr, dass Datenschutz in Deutschland zu einem bürokratischen Albtraum wird, ist nicht von der Hand zu weisen.

Der Data Act scheint das richtige Ziel zu haben – mehr Transparenz und Kontrolle über unsere Daten – doch die Art und Weise, wie er umgesetzt werden soll, könnte alles nur noch schlimmer machen. Bürokratische Doppelstrukturen sind das Letzte, was wir in einer Zeit brauchen, in der die digitale Welt immer schneller voranschreitet. Ob die BfDI wirklich die richtige Instanz ist, um den Datenschutz zu wahren, bleibt fraglich.

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