externer Datenschutzbeauftragter.
Die sichere und einfache Lösung:
– Volle Haftungsübernahme
– fairer Festpreis
– jederzeit kündbar


Haftungsübernahme

Datenschutzrechtliche Prüfung

Datenschutz sicher umgesetzt
Wie wir arbeiten.
Unsere Kanzlei betreut führende größere und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzrechts. Wir nutzen dabei eine hochsichere IT-Infrastruktur und ein auf die speziellen Anforderungen des Datenschutzbeauftragen erstellte DMS-Software.




legal data.
Mandanten als Datenschutzbeauftragter
Jahre Erfahrung
Büros in Deutschland
So geht es.
1.
Angebot anfordern
- innerhalb von 24 h
- unverbindlich
- individuell
2.
Mandatierung
- Bestellung bei Datenschutzbehörde
- Volle Haftungsübernahme
3.
Evaluierung
- Auditfragebögen
- persönliches Treffen
4.
Betreuungsphase
- vor Ort
- via remote Support
Leistungsumfang.
Evaluierung | Betreuung | ||
---|---|---|---|
Ist-Aufnahme der datenschutzrechtlichen Situation | Hotline bei allen datenschutzrechtlichen Problemen (E-Mail, Telefon) | ||
Erstbesprechung / Kick-Off-Meeting | Termine vor Ort bei größeren Einzelfragen | ||
Prüfung der Prozesse und Systeme des Unternehmens hinsichtlich der DS-GVO Konformität | Kommunikation gegenüber Datenschutzbehörden und Endkunden | ||
Auswertung und Evaluierung | Nutzung der legal data Schulungsplattform - legal data academy | ||
Erstellung eines abschließenden Prüfberichts | Präsenzschulungen, soweit gewünscht | ||
Erstellung eines Datenschutz-Manuals | Jährliches Update des Datenschutz-Manuals | ||
Alle relevanten Verträge und Dokumente zum Datenschutz | Nutzung und sichere Übertragung aller Unterlagen über unser DMS System - legal data doc |
Leistungsumfang.
Evaluierung
Ist-Aufnahme der datenschutzrechtlichen Situation | |
Erstbesprechung / Kick-Off-Meeting | |
Prüfung der Prozesse und Systeme des Unternehmens hinsichtlich der DS-GVO Konformität |
|
Auswertung und Evaluierung | |
Erstellung eines abschließenden Prüfberichts | |
Erstellung eines Datenschutz-Manuals |
Betreuung
Hotline bei allen datenschutzrechtlichen Problemen (E-Mail, Telefon) | |
Termine vor Ort bei größeren Einzelfragen | |
Kommunikation gegenüber Datenschutzbehörden und Endkunden | |
Nutzung der legal data Schulungsplattform - legal data academy | |
Präsenzschulungen, soweit gewünscht | |
Jährliches Update des Datenschutz-Manuals | |
Nutzung und sichere Übertragung aller Unterlagen über unser DMS System - legal data doc |
FAQ.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Bestimmte Unternehmen sind zur Bestellung eines (externen oder betrieblichen) Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue BDSG schreiben die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a) Es sind in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt.
b) Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen (hierzu zählen z.B. Krankenhäuser und Apotheken).
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
Die konkreten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus der DSGVO und umfassen vor allem:
- Überwachung der gesetzlichen Anforderungen der DS-GVO
- Übersicht der Verarbeitungstätigkeiten
- Risikoeinschätzung bei Verarbeitungstätigkeiten
- Schulung der Mitarbeiter
Wie haftet ein Datenschutzbeauftragter?
Der externe Datenschutzbeauftragte haftet für alle Tätigkeiten persönlich. Wegen dieses hohen Risikos haben wir ein Versicherungskonzept entwickelt, welches Schäden von bis zu 40 Mio. EUR abdeckt.
Welche Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter haben?
Ein Datenschutzbeauftragter muss nach der Vorgabe von Art. 37 Abs. 5 DSGVO die folgenden drei Hauptfaktoren erfüllen:
- berufliche Qualifikation im Hinblick auf das Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrecht
- Fachwissen auf dem Gebiet der Datenschutzpraxis
- Fähigkeit, die Aufgaben zu erfüllen, die Art. 39 DSGVO nennt (siehe oben)