28.10.2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18- „Schrems II“) über Instrumente für internationale Datentransfers entschieden. Er hat den so genannten EU-Privacy Shield  (Beschluss 2016/1250 – „Privacy Shield“) für unwirksam erklärt.

Es freut uns deshalb besonders, dass wir Herrn Kollegen Max Schrems – den Kläger dieses Urteils – als Keynote Speaker gewinnen konnten, und so unseren Mandanten Informationen und Hintergründe aus erster Hand zur Verfügung stellen können.

Agenda:

  • Einführung und Hintergründe facebook / Schrems II Urteil
  • Live Interview mit Herrn Rechtsanwalt Max Schrems
  • Q&A: Ihre Fragen – direkt an den Referenten
  • Abschluss: Konsequenzen für die Praxis – Checkliste hierzu

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