28.10.2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18- „Schrems II“) über Instrumente für internationale Datentransfers entschieden. Er hat den so genannten EU-Privacy Shield (Beschluss 2016/1250 – „Privacy Shield“) für unwirksam erklärt.
Es freut uns deshalb besonders, dass wir Herrn Kollegen Max Schrems – den Kläger dieses Urteils – als Keynote Speaker gewinnen konnten, und so unseren Mandanten Informationen und Hintergründe aus erster Hand zur Verfügung stellen können.
Agenda:
- Einführung und Hintergründe facebook / Schrems II Urteil
- Live Interview mit Herrn Rechtsanwalt Max Schrems
- Q&A: Ihre Fragen – direkt an den Referenten
- Abschluss: Konsequenzen für die Praxis – Checkliste hierzu