Polizei warnt: Gefälschte Schreiben täuschen Amtsgericht vor

Wer derzeit einen Brief mit dem Absender „Amtsgericht“ im Briefkasten findet, sollte genau hinschauen – und nicht vorschnell bezahlen. In Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit, warnt die Polizei aktuell vor einer neuen Betrugswelle, die sich gezielt gegen Unternehmensgründer richtet.

Die Masche wirkt auf den ersten Blick seriös: Ein offiziell aussehendes Schreiben, angeblich vom Amtsgericht, fordert zur schnellen Zahlung einer Rechnung auf. Doch dahinter stecken keine Gerichte, sondern clever agierende Kriminelle, die auf Druck, Panik und Unwissenheit setzen.

Wie die Masche funktioniert – und wer besonders betroffen ist

Vor allem Neugründer von Unternehmen sind derzeit das Hauptziel der Täter. Der Grund: Wer gerade ein Gewerbe anmeldet oder eine Firma ins Handelsregister eintragen lässt, erwartet ohnehin Post von Ämtern – und ist daher besonders anfällig für betrügerische Schreiben.

Die gefälschten Rechnungen sehen auf den ersten Blick täuschend echt aus. Doch sie kommen vor den offiziellen Schreiben, setzen auf extrem kurze Zahlungsfristen (meist nur 3–5 Tage) und fordern die Überweisung auf ausländische Konten. Viele Empfänger zahlen reflexartig – aus Angst, sonst rechtliche Probleme zu bekommen.

Falsche Gerichtspost erkennen: Die wichtigsten Warnsignale

Laut dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt es klare Hinweise, an denen man gefälschte Schreiben erkennt:

  • Fehlender offizieller Briefkopf: Echte Gerichtspost enthält immer klare Absenderangaben mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
  • Kurze Zahlungsfrist: Amtsgerichte setzen nie eine Frist von nur wenigen Tagen – gesetzlich üblich sind mindestens 14 Tage.
  • Ausländische IBANs: Deutsche Behörden fordern Zahlungen ausschließlich auf deutsche Kontoverbindungen.
  • Vage Formulierungen: Oft fehlen im Schreiben konkrete Aktenzeichen oder Verweise auf bekannte Vorgänge.
  • Keine Kontaktmöglichkeit: Wer keine Rückrufnummer oder E-Mail-Adresse findet, sollte sofort stutzig werden.

Auch bei digitalen Rechnungen gilt: Amtsgerichte kommunizieren ausschließlich über offizielle E-Mail-Adressen mit gov- oder justiz-Endung. Alles andere ist verdächtig.

So reagieren Sie richtig, wenn der „Brief vom Gericht“ kommt

  • Nicht zahlen, bevor Klarheit herrscht. Im Zweifel direkt das genannte Amtsgericht kontaktieren – Telefonnummern sind online leicht auffindbar.
  • Keine persönlichen Daten weitergeben – weder per Telefon noch per E-Mail.
  • Betrugsversuch melden: Wer ein gefälschtes Schreiben erhält, sollte dies sofort bei der Polizei anzeigen.
  • Sensibilisieren Sie Ihr Umfeld, vor allem Geschäftspartner oder andere Gründer in Ihrem Netzwerk.

Behörden schlagen Alarm: Zahl der Fälle steigt rasant

Die Betrugsmasche ist keine Einzelaktion – im Gegenteil: Laut Polizei entwickeln die Täter ihre Methoden ständig weiter. Besonders perfide ist die Kopplung an real existierende Prozesse, wie Handelsregistereintragungen oder neue Steuernummern, um Echtheit vorzutäuschen.

Das Landeskriminalamt warnt: Die Zahl der Fälle wächst kontinuierlich, viele werden gar nicht angezeigt, weil Betroffene den Fehler erst spät oder gar nicht bemerken – oder sich schämen.

Behördenpost mit gesundem Misstrauen prüfen

Der Betrug mit angeblicher Gerichtspost ist nicht nur ärgerlich, sondern potenziell teuer – vor allem für Menschen, die ohnehin gerade viel um die Ohren haben. Wer ein Unternehmen gründet, sollte sich von Anfang an mit den echten Abläufen bei Amts- und Registereinträgen vertraut machen.

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