Facebook, Instagram & Co: Bald Futter für die KI?

Ab dem 27. Mai 2025 soll es soweit sein: Meta, der Konzern hinter Facebook und Instagram, will damit beginnen, Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für das Training seiner Künstlichen Intelligenz zu verwenden. Dabei geht es nicht etwa um private Chats – sondern um öffentlich gepostete Inhalte, also alles, was in den sozialen Netzwerken für andere sichtbar war oder ist.

Der Haken: Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen. Meta beruft sich dabei auf ein „berechtigtes Interesse“ – ein Begriff, der im Datenschutzrecht existiert, aber immer wieder Anlass für Diskussionen gibt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht das kritisch – und hat jetzt eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Damit soll die Datenverwendung kurzfristig gestoppt werden, bevor Fakten geschaffen werden.

Datenschützer: „Einmal im System – nie wieder raus“

Das große Problem laut den Verbraucherschützern: Ist ein Datensatz erst einmal in ein KI-Modell eingespeist, lässt sich nicht mehr rückgängig machen, was die Maschine daraus gelernt hat. Auch Christine Steffen von der Verbraucherzentrale betont: „Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist.“

Ziel sei es nicht, die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz zu blockieren – sondern sie auf eine faire und rechtmäßige Grundlage zu stellen. Die zentrale Forderung: Nutzer sollen die volle Kontrolle über ihre Daten behalten – und nicht im Nachhinein feststellen müssen, dass ihre Posts längst in einer KI-Welt zirkulieren, auf die sie keinen Einfluss mehr haben.

Meta: „Alles nach Vorschrift“

Meta selbst weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern erklärt, man halte sich an die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses und arbeite eng mit der irischen Datenschutzkommission zusammen – die für Meta in der EU zuständig ist. Zudem sei man offen mit der geplanten Nutzung umgegangen und habe Nutzer über In-App-Nachrichten und E-Mails informiert. Wer nicht wolle, könne widersprechen.

Und: KI-Training mit öffentlichen Inhalten sei Branchenstandard, so Meta. Nur so könne die Technologie kulturell und sprachlich passgenau für Europa weiterentwickelt werden. Der Konzern argumentiert mit Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit – doch das reicht den Verbraucherschützern nicht.

Was bedeutet das für Nutzer – und was kann man tun?

Die gute Nachricht: Noch ist es nicht zu spät! Wer nicht möchte, dass Meta die eigenen öffentlichen Posts zum Training seiner KI nutzt, kann widersprechen – bis zum 27. Mai. Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Webseite eine einfache Anleitung, wie dieser Widerspruch eingelegt werden kann.

Was vielen nicht bewusst ist: Auch scheinbar harmlose Beiträge – etwa ein öffentlicher Kommentar oder ein Bild mit Untertitel – können in KI-Systeme eingehen und dort dauerhaft Einfluss auf deren Verhalten haben. Deshalb ist es wichtig, bewusst zu entscheiden, ob man Teil dieser Entwicklung sein möchte.

KI darf kein Selbstbedienungsladen für Datenriesen sein.

Mal ehrlich: Ein Konzern mit der Macht und Größe von Meta sollte nicht darauf hoffen, dass Nutzer zu bequem sind, um Widerspruch einzulegen. Wer wirklich transparent handeln will, fragt zuerst – und handelt dann, nicht umgekehrt.

Nur weil etwas technisch möglich und wirtschaftlich attraktiv ist, ist es noch lange nicht rechtlich oder ethisch okay. Der Streit um die Meta-KI zeigt: Die Debatte um Datenschutz ist nicht vorbei – sie fängt gerade erst an.

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