Speaker / Agenda 23.06.2023
09:30 Uhr-10:00 Uhr, 💻 Herr Martin Frost
Chairman AI Institute, Autor
ChatGPT – Möglichkeiten und Grenzen
Gefahren aus Sicht von Cybercrime und Darknet
10:00 Uhr-10:30 Uhr, 📚 Prof. Dr. Dirk Heckmann
Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung
TUM Center for Digital Public Services
School of Social Sciences and Technology
Rechtliche Aspekte der Durchführung und Kontrolle von Hochschulprüfungen mit bzw. trotz ChatGPT
10:30 Uhr-11:00 Uhr, 📡 Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.Ing. Maximilian Kaltenecker
CEO Nexustec GmbH
AI for Manual Assembly
Innovative AI-Lösungen an der Schnittstelle Mensch/Maschine am Beispiel Nexustec
11:00 Uhr-11:30 Uhr, 💡Dr. Marit Hansen
Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
KI und Datenschutz – Ansatzpunkte für eine Prüfung durch die Datenschutzbehörden am Beispiel von Chatbots
11:30 Uhr-12:00 Uhr, 🎯 Dr. Georg F. Schröder, LL.M.
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter
Geschäftsführer legal data Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
KI und Datenschutzrecht – Risiken und Praxissicht
Speaker Profiles
(in der Reihenfolge der Vorträge)
Herr Martin Frost
Martin Frost war einer der Mitbetreiber des Darknet-Marktplatzes „Wallstreet Market“.
Er entschloss sich jedoch an die Öffentlichkeit zu gehen und Licht ins Dunkel zu bringen, u.a. mit seinem packenden Buch: „Out of the Dark: Die wahre Geschichte hinter einem der größten Darknet-Marketplaces der Welt: WallStreet Market“.
Heute engagiert er sich aktiv in der Aufklärung und Prävention von Cyberkriminalität, erklärt, wie Cyberkriminelle arbeiten, und gibt Unternehmen und Privatpersonen Ratschläge, wie sie sich schützen können.
Martin Forst ist der Gründer des AI-Instituts, das sich auf die Bereiche Künstliche Intelligenz (KI), ChatGPT und Automatisierung mit KI spezialisiert hat. Das AI-Institut bietet eine Vielzahl von Videokursen rund um diese Themen an, die sowohl Einsteigern als auch Fortgeschrittenen helfen, ihr Wissen zu erweitern und praktische Fähigkeiten zu entwickeln. Zudem organisiert das AI-Institut regelmäßige Experten-Calls, bei denen Teilnehmer die Möglichkeit haben, direkt mit führenden Experten auf dem Gebiet der KI zu interagieren und ihre Fragen zu stellen.
Prof. Dr. Dirk Heckmann
Prof. Dr. Dirk Heckmann ist ein renommierter Verfassungsrichter und Internetrechtsprofessor, der Tradition und Moderne in Deutschland auf einzigartige Weise verbindet.
Seit 1996 lehrte Prof. Heckmann IT-Recht an der Universität Passau, bevor er 2019 an die Technische Universität München auf den neu errichteten Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung berufen wurde. Dort gründete er auch das TUM Center for Digital Public Services (CDPS), eine wissenschaftliche Einrichtung der TUM School of Social Sciences and Technology seit Februar 2023. Darüber hinaus ist Prof. Heckmann seit 2003 als nebenamtlicher Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof tätig. Er wurde 2007 in den Expertenkreis des Nationalen IT-Gipfels der Bundeskanzlerin berufen und 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung aufgenommen
Prof. Heckmann’s Lehr-, Forschungs- und Beratungsschwerpunkte liegen in den aktuellen und oft noch wenig erforschten Rechtsfragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich sowie in Justiz und Verwaltung. Insbesondere beschäftigt er sich mit Datenschutz, IT-Sicherheit, dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (maschinelles Lernen) und anderen Innovationen. Der von ihm herausgegebene „juris Praxiskommentar Internetrecht“ (6. Auflage 2021, 2.800 Seiten) gilt als Standardwerk zum Recht der Digitalisierung in Deutschland.
Prof. Dirk Heckmann ist ein gefragter Interviewpartner in den Medien und hat in verschiedenen Sendungen wie dem ZDF Heute, dem ZDF Donnerstalk, ZDF Wiso, RTL Nachtjournal und ARD Alpha mitgewirkt. Der Bayerische Rundfunk und ARD Alpha haben ihm eigene Sendungen gewidmet. Weitere Informationen und ein Porträt über Dirk Heckmann finden Sie auf der Website des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt).
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.Ing. Maximilian Kaltenecker
Herr Kaltenecker hat an der RWTH Aachen University Maschinenbau und Betriebswirtschaftslehre studiert und seinen Abschluss als Diplom-Ingenieur und Diplom-Wirtschaftsingenieur erlangt.
Er ist seit Januar 2022 als CEO bei der NEXUSTEC GmbH in Unterföhring, Bayern, tätig. In dieser Funktion leitet er das Unternehmen mit Fokus auf Bereiche wie Industrie 4.0, künstliche Intelligenz, Software Engineering, industrielle Produktion, Qualitätssicherung und die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in konkrete Geschäftsanwendungen.
Vor seiner Tätigkeit bei NEXUSTEC war Herr Kaltenecker von Juli 2019 bis September 2021 CEO der CrossLink GmbH in Cadolzburg, Bayern. Dort konnte er beeindruckende Erfolge verzeichnen, darunter der erfolgreiche Abschluss von zwei M&A-Verkaufsprozessen, die Verantwortung für den Geschäftserfolg (P&L), die Leitung verschiedener Unternehmensbereiche wie Finanzen, Betrieb, Design, Einkauf und Personal sowie die Entwicklung und Produktion von faserverstärkten Kunststoffkomponenten für verschiedene Branchen.
Dr. Marit Hansen
Dr. Marit Hansen ist eine deutsche Informatikerin und Datenschutzexpertin. Seit 2015 ist sie Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein.
Sie schloss 1995 ihr Studium der Informatik mit einem Nebenfach in Medizin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit einem Diplom ab. Seit Februar 2008 war sie stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein und stellvertretende Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Kiel. Sie prägte und gestaltete maßgeblich den Ansatz des Datenschutzes durch Technik und Privacy-by-Design, für den das ULD besonders in der IT-Welt bekannt ist.
Marit Hansens Arbeitsschwerpunkte umfassen Privacy-Enhancing Technologies (PET), Identitätsmanagement, Anonymität, Pseudonymität, Datensicherheit, technischen Datenschutz sowie Privacy by Design und Privacy by Default. Sie ist eine anerkannte Expertin auf diesem Gebiet und wurde von der Europäischen Kommission in die Arbeitsgruppe „Privacy & Technology“ der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) berufen. Darüber hinaus war sie Sprecherin der Fachgruppe PET der Gesellschaft für Informatik und hält Vorlesungen am Institut für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Marit Hansen ist seit Juli 2015 die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz und wurde im Juni 2020 einstimmig für weitere sechs Jahre vom Landtag Schleswig-Holsteins wiedergewählt. Sie ist auch Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung und des Rates für Informationsinfrastrukturen. Ihre Verdienste in der datenschutzfreundlichen Systemgestaltung wurden im April 2020 mit der Ehrendoktorwürde der Universität Karlstad gewürdigt. Im März 2022 wurde sie in die „Ad-Hoc Working Group on Data Protection Engineering“ der ENISA berufen.
Dr. Georg F. Schröder, LL.M.
Dr. Georg Schröder, LL.M. ist Gründer und Geschäftsführer der legal data Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er befasst sich seit 23 Jahren mit dem Datenschutzrecht und ist Autor der Standardwerke „Datenschutzrecht für die Praxis“ (Beck im dtv Verlag 3. Auflage) und „Softwareverträge“ (Beck Verlag, 4. Auflage). Zu seinen persönlichen Mandanten zählen neben renommierten Banken und Mediengruppen auch Start-up Unternehmen aus der IT- und Softwarebranche.
Vor legal data war Georg Partner einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei, leitete dort verantwortlich den Bereich Datenschutz und hielt Lehraufträgen an der BA Ravensburg und der Lomonossov Universität Moskau.