Neue Befugnisse für die Polizei
Die Identifizierung von Verdächtigen könnte in Deutschland bald einfacher und schneller erfolgen. Innenministerin Nancy Faeser plant, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei mit erweiterten Befugnissen zur Gesichtserkennung auszustatten. Damit sollen Ermittler Verdächtige künftig durch den Abgleich von Fotos mit Bildern aus sozialen Netzwerken und dem Internet schneller ausfindig machen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor und sieht Änderungen in mehreren Polizeigesetzen vor.
Terroristen im Visier: Die Hoffnung auf bessere Fahndungserfolge
Besonders im Fokus der neuen Maßnahmen stehen radikalislamische Terroristen, wie Mitglieder der Organisation „Islamischer Staat“ (IS). Viele dieser Personen könnten sich unerkannt in Europa aufhalten, obwohl sie in Folter- und Hinrichtungsvideos zu sehen sind. Mit der geplanten Gesichtserkennung könnten Ermittler Screenshots solcher Videos mit Bildern aus sozialen Netzwerken abgleichen und so Hinweise auf die Identität und den Aufenthaltsort der Verdächtigen erhalten. Dies würde der Polizei ein mächtiges Werkzeug an die Hand geben, um die Fahndung nach gefährlichen Straftätern zu verbessern.
Gesetzesänderungen: Was genau geplant ist
Um diese Pläne umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf von Ministerin Faeser vor, mehrere Polizeigesetze zu ändern. Darüber hinaus soll die Strafprozessordnung um einen neuen Paragrafen erweitert werden, der den „biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ erlaubt. Wichtig dabei: Eine Live-Gesichtserkennung, etwa durch Überwachungskameras an Bahnhöfen, ist nicht vorgesehen. Diese Methode bleibt also weiterhin ausgeschlossen, was möglicherweise Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre verringern könnte.
Die Debatte um die Gesichtserkennung: Ein umstrittenes Thema
Die Einführung von Gesichtserkennung in der Polizeiarbeit ist nicht neu, aber hoch umstritten. Ein aktueller Fall hat die Diskussion erneut entfacht: Die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette konnte nach über zwei Jahrzehnten endlich festgenommen werden, nachdem ein Journalist sie mithilfe von Gesichtserkennungssoftware in einem Berliner Tanzclub identifizierte. Das Landeskriminalamt (LKA) kritisierte anschließend, dass den Ermittlern für solche Technologien die rechtliche Grundlage fehlt. Genau hier setzt Innenministerin Faeser an: Mit den geplanten Gesetzesänderungen soll die Polizei solche Software legal und gezielt einsetzen können.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Mit der Einführung der Gesichtserkennung bei Polizei und BKA steht Deutschland vor einer weitreichenden Entscheidung. Auf der einen Seite könnten Verbrecher und Terroristen schneller identifiziert und gefasst werden. Auf der anderen Seite gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der potenziellen Missbrauchsmöglichkeiten dieser Technologie. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich diese Pläne konkret entwickeln und ob sie den gewünschten Effekt erzielen, ohne die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden. Eines steht fest: Die Debatte um die Gesichtserkennung wird uns noch lange begleiten.