Bild: nitpicker / Shutterstock.com

Künstliche Intelligenz frisst Kunst – und keiner stoppt sie

Ein Foto im Internet, einmal hochgeladen – und plötzlich steckt es in einer KI. Ohne Rückfrage, ohne Honorar, ohne Zustimmung. Genau das ist Robert Kneschke passiert. Der Berufsfotograf aus Deutschland musste feststellen, dass eines seiner Bilder in einem gigantischen KI-Trainingsdatensatz gelandet ist – zusammengestellt vom Verein LAION e.V. aus Hamburg. Die Folge: Sein Bild wurde Teil des Futterkorbs für KI-Modelle wie Stable Diffusion oder Midjourney, die heute aus Stichwörtern fotorealistische Bilder generieren können. Das Photografix Magin berichtet über den Fall.

Der Skandal: Das Gericht sagt – es war erlaubt.

 

Urteil mit Sprengkraft für alle Kreativen

Im Dezember 2025 wies das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Klage von Kneschke ab. Die Begründung: LAION sei eine nicht-kommerzielle Forschungseinrichtung, und der Einsatz der Daten sei deshalb durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt. Die Paragrafen §44b und §60d erlauben sogenanntes „Text- und Data-Mining“ – also das automatische Auswerten großer Datenmengen – auch mit urheberrechtlich geschützten Werken, sofern ein maschinenlesbarer Widerspruch fehlt.

Und genau hier liegt das Problem: Zwar hatte die Bildagentur, über die Kneschkes Foto verbreitet wurde, in ihren Nutzungsbedingungen die automatische Auswertung untersagt. Aber eben nicht maschinenlesbar, also nicht in einer Sprache, die Programme automatisch verstehen. Für das Gericht war das nicht genug.

 

„Maschinenlesbar“ oder machtlos?

Dass der Gesetzgeber auf maschinenlesbare Opt-outs besteht, mag technisch nachvollziehbar sein – für Urheber aber ist es eine Zumutung. Die Frage, wie man ein Foto auf einer Plattform wie Unsplash oder Flickr technisch korrekt „aussperrt“, ist für viele schlicht nicht zu beantworten. Auch das Gericht ließ offen, wie ein gültiger Opt-out aussehen müsste. Ein Hinweis in den AGB? Reicht nicht. Eine robots.txt-Datei? Funktioniert nur, wenn der Crawler sie auch liest – LAION tut das laut eigenen Angaben nicht. Das Urteil lässt Urheber in einem Graubereich zurück, in dem sie zwar Rechte haben – diese aber praktisch nicht durchsetzen können.

Kneschke hat deshalb Revision eingelegt. Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht auf höchster Ebene über die Rechte von Kreativen im Zeitalter der KI entscheiden muss.

 

Kommentar: Wenn „gemeinnützig“ zum Freifahrtschein wird

Was hier passiert, ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern ein Systemfehler mit Ansage. Solange sich KI-Firmen hinter angeblich „gemeinnützigen“ Vereinen verstecken, um Milliardenunternehmen mit Trainingsdaten zu versorgen, ist der Begriff Gemeinnützigkeit eine Farce.

Und das Urteil? Ist eine Steilvorlage für alle, die geistiges Eigentum als kostenlosen Rohstoff betrachten. Denn wer klug genug ist, den Datensauger über einen Verein laufen zu lassen, muss sich um Urheberrechte offenbar kaum noch sorgen. Das ist keine Zukunftstechnologie – das ist ein Rechtsfreiraum auf Kosten derjenigen, die Inhalte schaffen.

Kreative müssen ihre Werke schützen können. Nicht mit Paragraphen, die sie technisch kaum umsetzen können, sondern mit klaren, durchsetzbaren Regeln. Wer KI trainieren will, soll zahlen. Wer Inhalte nutzt, soll vorher fragen. Oder zumindest: nicht hinterrücks klauen.

Quelle: photografix-magazin.de

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