Eine neue Studie belegt: Um ihren Justiz-Apparat zu digitalisieren, gerät die Bundesrepublik zunehmend in Rückstand. Singapur, Kanada, Österreich und Großbritannien – sie alle sind Deutschland deutlich voraus.

Unlängst hat die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ihren Job verloren. Der Grund: Zögerliches Handeln bei der Digitalisierung der Justiz. Dass dieser Prozess nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland zu langsam voranschreitet, zeigt nun eine aktuelle Studie. Sie vergleicht die Bundesrepublik mit führenden Ländern und zeichnet ein alarmierendes Bild. Veraltete Technologien, uneinheitliche Regelungen in den Bundesländern und ein antiquiertes Datenschutz-Verständnis machen Deutschland im internationalen Vergleich zum Nachzügler.

Über die Studie

Die Studie wurde von der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit der Boston Consulting Group und dem Legal Tech-Verband durchgeführt. Sie basiert auf rund 50 Interviews mit verschiedenen Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen. Befragt wurden unter anderem Richter, IT-Manager von Gerichten, Regierungsbeamte und Geschäftsführer von Wirtschaftsverbänden und Versicherungsunternehmen.

Deutschland weit abgeschlagen

Das Ergebnis ist alarmierend. Deutschland hinkt anderen Ländern bei der Digitalisierung um 10 bis 15 Jahre hinterher. Laut Studie liegt das vor allem an einem längst überholten Verständnis von Datenschutz, einer allgemeinen Ablehnung gegenüber Technologie und der Furcht vor persönlichen Nachteilen. „Viele Mitarbeiter:innen sind technischen Neuerungen gegenüber skeptisch oder lehnen diese gänzlich ab“, heißt es im Studientext. Darüber hinaus seien die bereits vorhandenen technischen Lösungen vergleichsweise wenig vertreten, veraltet oder nicht ausreichend nutzerorientiert.

Singapur, Kanada und Österreich sind Vorreiter

Wie es geht, zeigt Kanada. Seit 2012 existiert in British Columbia ein Online-Tribunal für Zivilfälle, das komplett digital arbeitet. Einige Dienste können sogar über das Smartphone bedient werden. Einen ähnlichen Weg geht Österreich. Bereits seit den 1990er Jahren werden gerichtliche Informationen und Anordnungen im sogenannten ERV-Verfahren digital an die Teilnehmenden übermittelt. Seit 2000 ist der elektronische Rechtsverkehr sogar verpflichtend.

Was muss anders werden?

Deutschland müsse umdenken und erhebliche Haushaltsmittel bereitstellen, um den mehrjährigen Rückstand aufzuholen, raten die Autoren der Studie. Von besonderer Bedeutung seien die Steigerung der Effizienz der Gerichte, ein klares Bekenntnis zur Nutzerorientierung sowie die zeitnahe Einführung von Datenanalyse, um die dringendsten Digitalisierungs-Probleme zu ermitteln. Dazu ergänzt Dirk Hartung, Mitgründer der European LegalTech Association: „Ein Weitermachen wie bisher ist keine gute Option“.

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