405 Millionen Euro Strafe hat die irische Datenschutzbehörde DPC gegen Instagram verhängt. Die Marke des Tech-Riesen Meta sei zu sorglos mit Daten von Minderjährigen umgegangen, so der Vorwurf.
Rund 2 Milliarden Instagram-Nutzer gibt es weltweit (Quelle). Insbesondere bei Teenagern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren ist die Social-Media-Plattform beliebt. Und genau diese Altersgruppe darf auf Instagram einen sogenannten „Business Account“ betreiben. Hierbei werden persönliche Nutzerdaten automatisch veröffentlicht. Ein Verstoß gegen bestehende Datenschutz-Richtlinien, meint die irische Datenschutzbehörde DPC – und verhängt gegen Instagram eine Rekordstrafe.
Schwere Verstöße gegen Datenschutzregeln für Minderjährige
Dass Minderjährige im Internet besonders geschützt werden müssen, ist hinlänglich bekannt. Doch damit nahm es Instagram offenbar nicht so genau. Teenagern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren sei es erlaubt gewesen, auf der Plattform ein Geschäftskonto eröffnen, teilte die irische Datenschutzbehörde DPC mit. Mit schwerwiegenden Folgen, denn private Daten – wie E-Mail-Adresse und Handynummer – wurden aufgrund der Standardeinstellungen automatisch veröffentlicht. Darüber hinaus seien die Konten standardmäßig auf „öffentlich“ gesetzt worden, wodurch sämtliche Inhalte von allen Nutzern einsehbar waren.
Meta wurde in Irland bereits mehrmals bestraft
Derartige Vorwürfe sind nicht neu. Bereits 2021 verhängte die DPC gegen das Meta Tochterunternehmen WhatsApp eine Strafe von 225 Millionen Euro – ebenfalls wegen Datenschutzverstößen. Im März 2022 folgte eine weitere Strafe in Höhe von 17 Millionen Euro gegen den Mutterkonzern. Nun die Rekordstrafe. 405 Millionen Euro muss Instagram für den erneuten Datenschutzverstoß zahlen.
Mutter-Konzern widerspricht
Meta kündigte an, die Entscheidung anzufechten. Es habe sich um veraltete Einstellungen gehandelt, die längst überarbeitet worden seien. Zudem sind Konten von Teenagern beim Beitritt nun standardmäßig auf „privat“ gesetzt, so das Unternehmen in einer Stellungnahme. Ob die Rekordstrafe tatsächlich in vollem Umfang gezahlt werden muss, müssen Gerichte entscheiden.