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Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) muss in der sogenannten „Helikopter-Affäre“ weitere Details nennen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.

Ein Luxustrip auf Kosten des Steuerzahlers? Mit diesen Vorwürfen sieht sich Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht seit Mitte des Jahres konfrontiert. Lambrechts Sohn begleitete seine Mutter auf einer Dienstreise in einem Bundeswehrhubschrauber. Über die genauen Hintergründe erteilte die SPD-Politikerin bisher keine Auskünfte. Nun urteile das Oberverwaltungsgericht NWR: Die Bundesverteidigungsministerin muss Fragen von Journalisten zu diesem Thema beantworten.

Was war passiert?

Im April 2022 flog Christine Lambrecht im Rahmen einer Dienstreise per Bundeswehrhubschrauber zu einer Bundeswehreinheit in Norddeutschland. Mit an Bord: Ihr 21-jähriger Sohn Alexander. Dieser postete ein Foto von sich im BW-Heli auf Instagram – und löste damit eine Flut an kritischen Nachfragen aus. Lambrecht zahlte für den Mitflug ihres Sohnes gerade einmal 261 Euro und damit lediglich ein Bruchteil der Gesamtkosten. Daraufhin hakte ein Journalist des „Tagesspiegel“ bei der Ministerin nach. Er wollte unter anderem wissen, wer das heikle Foto überhaupt gemacht habe. Lambrecht jedoch verweigerte die Antwort.

Schon die erste Klage war erfolgreich

Im Mai schließlich klagte der „Tagesspiegel“ unter Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Dieses entschied, dass Lambrecht Fragen zum Foto beantworten muss. Die SPD-Politikerin legte Beschwerde ein und verwies dabei auf ihren „inneren Bereich der Privatsphäre“. Der Fall ging in die nächsthöhere Instanz und landete vor dem Oberverwaltungsgericht NRW. Das Urteil? Eindeutig! Das Foto sei im Bezug zur dienstlichen Tätigkeit der Ministerin – und nicht etwa in einem geschützten privaten Rahmen – entstanden. Darüber hinaus habe die Ministerin „aus freien Stücken ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben“.

Ein Sieg für die Pressefreiheit

Der deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil einen Sieg für die Pressefreiheit. Das Gerichte habe das Auskunftsrecht der Journalistinnen und Journalisten gestärkt, so der Verband in einer Stellungnahme. Lambrecht selbst ließ kurz nach dem Urteil mitteilen, sie habe das Foto ihres Sohnes selbst geschossen, dieser hatte dann das Foto online gestellt.

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