Der Skandal um die Weitergabe von Facebook-Nutzerdaten geht in die nächste Runde. Schon 2018 sollte der damalige Facebook-CEO Mark Zuckerberg im Fall „Cambridge Analytica“ persönlich zur Verantwortung gezogen werden, jetzt ist er tatsächlich angeklagt.

Es ist nicht das erste Mal, dass US-Ermittler Mark Zuckerberg ins Visier nehmen. Bereits 2021 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Washington versucht, Zuckerberg zu einer im Jahr 2018 eingereichten Klage gegen Facebook hinzuzufügen. Der Vorwurf: Er habe Facebook-Nutzer falsch über die Weitergabe ihrer Daten informiert. Der Richter lehnte den Antrag jedoch ab. Nun der neue Anlauf.

Was ist passiert?

Die Ursache für die Klage liegt vier Jahre zurück. 2018 deckten der Observer und die NY Times den wohl größten Datenskandal der Facebook-Geschichte auf. Im Fokus: Wissenschaftler Aleksandr Kogan. Für eine wissenschaftliche Studie startete Kogan auf Facebook eine Umfrage mithilfe einer Quiz-App – und leitete die erhobenen Daten an das inzwischen insolvente Datenanalyse-Unternehmen Cambridge Analytica weiter. Dabei wurden nicht nur die Profile der Quiz-Teilnehmer, sondern auch die persönlichen Daten ihrer Freunde ausgewertet. Insgesamt rund 87 Millionen Nutzer waren betroffen. Ein Verstoß gegen die Vertragsrichtlinien von Facebook, welche die Daten-Weitergabe an Dritte untersagen.

Die Rolle Zuckerbergs

Erstmals seit Bekanntwerden des Datenskandals rund um „Cambridge Analytica“ hat der Vorfall nun auch für Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ein juristisches Nachspiel. Die am 23.05.2022 von Karl Racine – dem Generalstaatsanwalt von Washington D.C. – eingereichte Klage ist der erste Versuch, Zuckerberg persönlich für Verfehlungen seines Unternehmens zur Verantwortung zu ziehen. Er sei nach neuen Erkenntnissen direkt an Entscheidungen beteiligt gewesen, die zum Datenskandal geführt hätten, so Racine. Und: Durch die von Zuckerberg geschaffenen, lockeren Datenschutzregeln sei ein solcher Skandal erst möglich geworden. Facebook hatte erst nach dem Bekanntwerden des Vorgangs die Menge an Daten eingeschränkt, die von externen App-Entwicklern eingesehen werden können. Zu spät, argumentiert die Generalstaatsanwaltschaft. Nun müssen Gerichte die Verantwortung Zuckerbergs klären.

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