Bildquelle: Tik Tok

Ein Berliner Polizist wurde vom Land Berlin dazu aufgefordert, sich auf TikTok und ähnlichen sozialen Medien nicht mehr als »Officer Denny« in Beiträgen mit Polizeibezug zu präsentieren. Dies geschah nach einem TikTok-Interview mit einem prominenten Mitglied eines Clans, Arafat Abou-Chaker, das der Beamte geführt hatte. Der Polizist hatte gegen die Entscheidung seines Dienstherrn Widerspruch eingelegt, jedoch keinen Erfolg damit gehabt. Er versuchte, dies gerichtlich zu verhindern, aber auch das scheiterte letztendlich.

Das Oberverwaltungsgericht von Berlin-Brandenburg Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) (Beschl. v. 17.4.2023, Az. OVG 4 S 4/23) entschied zugunsten des Landes Berlin und bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung des Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG).Das Land hatte dem Polizisten sämtliche Internetbeiträge mit dienstlichem Bezug untersagt, da sein Verhalten Zweifel daran aufkommen ließ, ob er sein Amt noch pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde.

Dienstliche Interessen beeinträchtigt

Das Oberverwaltungsgericht gab dem Land Berlin recht und betonte, dass es sich bei den fraglichen Videos um eine Nebenbeschäftigung handele, die dienstliche Interessen beeinträchtigen und daher untersagt werden dürfe. Die Polizeiführung entscheide allein darüber, welche Art der Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei, »das Ansehen der Polizei zu wahren«. Sie müsse sich dafür auch gegenüber der Innenbehörde und dem Parlament verantworten.

TikTok-Messestand: Das Clanmitglied geduzt

Das Interview, das Officer Denny mit Arafat Abou-Chaker führte, ist ein Beispiel dafür, warum der Polizist auf TikTok und ähnlichen Plattformen zurückhaltend sein sollte. Laut »Tagesspiegel« soll er Abou-Chaker in dem Interview geduzt haben. Das ist ein Verhalten, das in vielen Kulturen als unhöflich oder respektlos gilt. Es lässt Zweifel an der Unparteilichkeit und der Pflichterfüllungsfähigkeit des Beamten aufkommen.

Verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Polizisten sich verantwortungsvoll im Internet bewegen und bedenken, dass ihre Handlungen Auswirkungen auf ihr Ansehen als Beamte haben können. Es ist verständlich, dass der Beamte mit seinen Videos um Verständnis für die Polizei werben möchte. Aber er muss dabei auch bedenken, dass er als Vertreter einer staatlichen Institution handelt und daher einer höheren Verantwortung unterliegt als ein Privatperson.

Fazit

Das TikTok-Interview mit dem Clanmitglied Arafat Abou-Chaker hat für einen Berliner Polizisten schwerwiegende Konsequenzen. Nachdem das Land Berlin ihm sämtliche Internetbeiträge mit dienstlichem Bezug untersagte, hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung bestätigt. Der Polizist darf sich auf TikTok und in ähnlichen sozialen Medien nicht eigenmächtig als »Officer Denny« durch Beiträge mit Polizeibezug in Szene setzen. Die Polizeiführung hat das Recht zu entscheiden, welche Art der Öffentlichkeitsarbeit geeignet ist, das Ansehen der Polizei zu wahren.

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