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Wer heute den Namen OpenAI hört, denkt sofort an ChatGPT und künstliche Intelligenz. Umso überraschender ist eine aktuelle Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union: Der Begriff „OPENAI“ kann in der Europäischen Union nicht als Wortmarke eingetragen werden. Für viele klingt das absurd. Wie kann ein Unternehmen, das weltweit bekannt ist, seinen eigenen Namen nicht schützen lassen?
Die Antwort zeigt, dass Bekanntheit allein nicht ausreicht. Entscheidend ist, ob ein Name überhaupt als Marke geeignet ist.
Ein bekannter Name ist nicht automatisch eine geschützte Marke
OpenAI wollte den Begriff „OPENAI“ als europäische Wortmarke für verschiedene Produkte und Dienstleistungen rund um Software, künstliche Intelligenz und digitale Technologien schützen lassen. Das zuständige Amt der Europäischen Union hatte den Antrag jedoch bereits zuvor abgelehnt. Dagegen zog das Unternehmen vor Gericht.
Nun bestätigte das Gericht diese Entscheidung.
Der zentrale Gedanke ist vergleichsweise einfach: Eine Marke soll Unternehmen voneinander unterscheiden. Wenn ein Begriff dagegen hauptsächlich beschreibt, worum es geht, darf er grundsätzlich nicht monopolisiert werden.
Nach Auffassung des Gerichts verstehen viele Menschen im IT-Bereich „Open AI“ als Kombination der englischen Begriffe „open“ und „AI“. Daraus könne der Eindruck entstehen, dass es sich lediglich um eine Beschreibung von offener oder frei zugänglicher künstlicher Intelligenz handelt und nicht zwingend um den Namen eines bestimmten Unternehmens.
Warum das Gericht so entschieden hat
Das Urteil bedeutet keineswegs, dass OpenAI seinen Firmennamen verliert oder ihn künftig nicht mehr verwenden darf.
Es geht ausschließlich um den markenrechtlichen Schutz als europäische Wortmarke.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Begriff für die beantragten Waren und Dienstleistungen nicht ausreichend unterscheidungskräftig sei. Gleichzeitig könne er aus Sicht der angesprochenen Verbraucher eine beschreibende Bedeutung haben. Genau solche Begriffe sollen nach europäischem Markenrecht grundsätzlich allen Marktteilnehmern offenstehen.
Anders ausgedrückt: Niemand soll sich allgemeine Begriffe sichern können, die Wettbewerber möglicherweise ebenfalls benötigen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu beschreiben.
Hat OpenAI jetzt ein echtes Problem?
So dramatisch, wie manche Überschrift klingt, ist die Entscheidung nicht.
OpenAI bleibt selbstverständlich Inhaber seines Unternehmensnamens und kann weiterhin unter dieser Bezeichnung auftreten. Auch andere Schutzrechte – etwa Logos oder nationale Marken – können weiterhin bestehen oder angemeldet werden. Zudem genießt das Unternehmen durch seine enorme Bekanntheit in vielen Situationen bereits einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil.
Dennoch zeigt das Urteil, dass selbst weltweit bekannte Technologiekonzerne nicht automatisch jeden gewünschten Markenschutz erhalten.
Gerade junge Start-ups sollten daraus lernen: Wer einen Unternehmensnamen auswählt, sollte möglichst früh prüfen, ob dieser ausreichend individuell ist. Je beschreibender ein Name wirkt, desto schwieriger wird später häufig der umfassende Markenschutz.
Welche Folgen hat das für andere Unternehmen?
Die Entscheidung dürfte weit über OpenAI hinaus Bedeutung haben.
In den vergangenen Jahren entstanden unzählige Unternehmen mit Begriffen wie „AI“, „Smart“, „Digital“, „Cloud“ oder „Open“ im Firmennamen. Viele Gründer gehen davon aus, dass ein moderner Name automatisch schutzfähig ist. Genau das zeigt dieses Urteil jedoch nicht.
Wer einen Namen wählt, der lediglich eine Technologie oder eine Eigenschaft beschreibt, muss damit rechnen, dass ein umfassender Markenschutz scheitert. Deshalb lohnt es sich oft, kreative Fantasiebegriffe oder ungewöhnliche Wortkombinationen zu entwickeln. Diese lassen sich in der Regel wesentlich leichter schützen und später auch besser gegen Nachahmer verteidigen.
Das Urteil bestätigt damit einen Grundsatz des europäischen Markenrechts: Marken sollen Unternehmen eindeutig identifizieren – nicht allgemeine Begriffe für alle Wettbewerber reservieren.
Wenn selbst OpenAI scheitert, sollte jeder Unternehmer genau hinschauen
Die Entscheidung ist ein deutlicher Weckruf für Unternehmen jeder Größe. Wer erst dann über Marken nachdenkt, wenn das Geschäft bereits erfolgreich läuft, kommt häufig zu spät.
Ein professioneller Markencheck kostet deutlich weniger als eine spätere Umbenennung oder ein jahrelanger Rechtsstreit. Gerade im Bereich künstliche Intelligenz entstehen derzeit täglich neue Produkte und Firmen. Umso wichtiger wird es, von Anfang an einen Namen zu wählen, der nicht nur modern klingt, sondern auch langfristig geschützt werden kann.
Dieses Urteil dürfte einige Unternehmer auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Viele glauben noch immer, dass ein cooler englischer Begriff mit „AI“ automatisch eine starke Marke ist. Das Gegenteil kann der Fall sein. Wer sich nur an Trends orientiert, riskiert am Ende einen Namen, den jeder verwenden darf. Vielleicht führt dieses Urteil sogar dazu, dass Unternehmen wieder mutiger werden und echte Marken entwickeln, statt einfach das nächste Buzzword aneinanderzureihen. Für Innovation braucht es schließlich mehr als ein modernes Kürzel – manchmal beginnt sie schon beim Namen.




