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Wenn der eigene Anwalt zum Gegner wird

Was tun, wenn der Verteidiger zur Gegenseite wird? Diese skurrile Situation erlebte Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann – mal wieder. Diesmal allerdings nicht wegen eines wütenden Ausrasters im Tor oder einem unüberlegten Interview, sondern wegen einer unbezahlten Anwaltsrechnung. Wie der Münchner Merkur (16.10.2025) berichtet, stritten sich der frühere Kicker und sein einstiger Strafverteidiger vor dem Zivilgericht München II um rund 14.000 Euro – für eine Verteidigung, die Lehmann einst dringend nötig hatte.

Denn: Der Anwalt hatte Lehmann in einem Prozess verteidigt, in dem der Ex-Torhüter mit einer Kettensäge an der Garage seines Nachbarn herumgesägt hatte – angeblich für einen besseren Blick auf den Starnberger See.

550 Euro pro Stunde? Lehmann sagt: Zu viel!

Lehmann zahlte dem Anwalt nur einen Teil des Honorars. Die volle Rechnung von 24.000 Euro erschien ihm überzogen – 550 Euro pro Stunde seien „nicht nachvollziehbar“, ließ sein neuer Rechtsbeistand dem Gericht mitteilen. Dabei hatte der Strafverteidiger laut eigener Aussage weit mehr gemacht als nur bei Gericht erscheinen: Er habe den Nachbarn beruhigt, die Anzeige reduziert, und eine Schadenersatzforderung von 400.000 Euro auf 60.000 Euro gedrückt.

Ein ziemlich gutes Ergebnis, könnte man meinen. Doch Lehmann sah das offenbar anders – und wollte selbst die bereits reduzierte Forderung nicht begleichen.

Richter bringt Ruhe rein – Vergleich für 5000 Euro

Das Zivilgericht schlug dann vor, den ewigen Kleinkrieg mit einem Vergleich zu beenden. Die Ansage des Richters war deutlich: 5000 Euro und Schluss mit dem Streit. Der klagende Anwalt stimmte zu. Lehmanns Seite wollte zunächst nur 2500 Euro zahlen, willigte am Ende aber zumindest in einen widerruflichen Vergleich ein.

Dabei hatte der Richter noch einen klaren Satz für das Protokoll:
„Es gibt keine gute Anwaltsarbeit umsonst.“

Mad Jens bleibt sich treu – auf und neben dem Platz

Lehmann, der in England einst als „Mad Jens“ bekannt wurde, scheint dieses Image auch im Ruhestand zu pflegen. Erst die Kettensägen-Aktion, dann ein monatelanger Gezerre um eine Rechnung. Auch wenn der Verteidiger seine Sache offenbar gut gemacht hat – bezahlt wurde nur zögerlich. Dass Lehmann zum Termin nicht einmal persönlich erschien, sondern alles digital abwickeln ließ, passt ins Bild.

Kritischer Kommentar

Hier sieht man wieder mal: Wer sich einen Anwalt leisten kann, will am Ende doch oft keinen zahlen. Dass Lehmann nachweislich von der Verteidigung profitiert hat, scheint ihn nicht zu stören – Hauptsache, es wird um jeden Cent gefeilscht. Klar, Honorare von 550 Euro die Stunde sind kein Pappenstiel. Aber: Wer einen Top-Anwalt ruft, muss auch mit Top-Rechnungen rechnen. Sich erst helfen lassen, um danach öffentlich am Preis zu mäkeln, ist nicht sportlich – sondern peinlich.

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