Vertrauen verspielt: Wenn persönliche Daten in der Firma die Runde machen
Ein Fall aus dem Arbeitsalltag, der unter die Haut geht: Ein 48-jähriger Mitarbeiter der Firma Geberit in Pfullendorf hat seinen Arbeitgeber verklagt – und zwar wegen eines Datenschutzverstoßes mit persönlichen Folgen. Der Mann, der seit fast 30 Jahren in dem Unternehmen arbeitet und auch im Betriebsrat aktiv war, wurde krank, suchte Hilfe in einer psychosomatischen Klinik – und wollte genau das nicht zum Gesprächsthema in der Belegschaft machen.
Doch genau das geschah. Der Grund: Sein Wiedereingliederungsplan, in dem auch die Klinik benannt war, wurde laut seiner Aussage vom Personalleiter an den Betriebsratsvorsitzenden weitergeleitet, der ihn anschließend an weitere Mitglieder verteilte. Und plötzlich war sein Klinikaufenthalt Firmenwissen.
„Ich gehe gerade durch die Hölle“ – wenn Kollegen plötzlich alles wissen
Was für Außenstehende wie ein bürokratischer Patzer wirken mag, war für den Betroffenen ein persönlicher Albtraum. Vor Gericht schilderte er eindringlich: „Ich gehe gerade durch die Hölle.“ Seine Kollegen aus Schicht und Gegenschicht sprachen ihn auf die Erkrankung an – obwohl er genau das hatte vermeiden wollen.
Laut seiner Anwältin hätte es vollkommen gereicht, den Umfang der Wiedereingliederung anzugeben – ohne Kliniknamen oder Details. Datenschutzverletzung? Ganz klar. Auch der Richter am Arbeitsgericht Ulm deutete an, dass ein Verstoß vorliegt, selbst wenn unklar bleibt, wie viele Mitarbeitende tatsächlich davon erfahren haben.
Der Anwalt der Firma Geberit räumte ein: „Der Vorgang war falsch, das tut uns leid.“ Gleichzeitig behauptete er, es habe keine weiten Kreise gezogen. Doch der Schaden ist da – selbst wenn sich keine Zeugen finden lassen. Der Kläger sagte deutlich: „Ich möchte keinen meiner Kollegen mit reinziehen.“
Datenschutz ist mehr als ein Gesetz – es ist ein Versprechen
Der Streitwert liegt bei 5000 Euro, Vergleichsangebote von 1000 und 2000 Euro hat der Kläger bislang abgelehnt. Ihm geht es nicht um das Geld – sondern um Gerechtigkeit. Und darum, dass Arbeitgeber – gerade in sensiblen Bereichen – Vertraulichkeit ernst nehmen.
Denn egal ob bewusst oder fahrlässig: Die Weitergabe von Gesundheitsdaten ist kein Kavaliersdelikt. Der Vertrauensbruch ist schwer zu heilen – vor allem, wenn man mit den Betroffenen weiterhin im selben Betrieb arbeiten soll. Ein Urteil steht noch aus, doch eines ist jetzt schon klar: Der Imageschaden ist real.
Wer Vertrauen verspielt, sollte sich über Klagen nicht wundern.
Man muss sich das mal vorstellen: Ein Mitarbeiter kämpft mit seiner Gesundheit, sucht Hilfe – und sein Arbeitgeber tritt die Privatsphäre mit Füßen. Wiedereingliederung per E-Mail – mit Klinikadresse im Anhang? Das ist kein kleiner Fauxpas, das ist ein Datenschutz-GAU. Und wenn der Arbeitgeber dann auch noch argumentiert, der „Kreis der Eingeweihten“ sei ja klein geblieben – dann fragt man sich wirklich, ob das Thema Datenschutz in manchen Personalabteilungen überhaupt angekommen ist.