Die Umsetzung der DS-GVO und gestiegene Anzahl an behördlichen Prüfungen führt zu immer höheren Bußgeldern.

Hohe Strafe für deutschen Immobilienkonzern

Nach dem alten BDSG waren maximal 300.000 Bußgeld möglich. Nun können nach der DS-GVO bis zu 20 Millionen Euro fällig werden – oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes.

Auch wenn der volle Bußgeldrahmen noch nicht ausgeschöpft wurde, steigen die Bußgelder stark an: Das höchste Bußgeld in Deutschland wurde gegen die Immobilienfirma Deutsche Wohnen verhängt. Die Berliner Datenschutzbehörde erließ hier im November letzten Jahres ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen der unerlaubten Speicherung von Mieterdaten im Konzern.

Verhängte Bußgelder haben sich vervierfacht

Auch wenn spektakuläre Bußgelder wie die oben dargestellten bislang kaum vorkommen, ist doch ein Trend erkennbar: Die Anzahl der gemeldeten Verstöße und Bußgelder nehmen im letzten halben Jahr stark zu. Im Jahr 2018 hatten die Behörden „nur“ 40 Bußgelder ausgesprochen. Im abgelaufenen Jahr war wurden mehr als 185 Bußgelder verhängt.

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