Bizarr: Der Bundesdatenschutzbeauftragte verbietet der Bundesregierung den Betrieb der eigenen Facebook-Fanpage
Bizarrer Vorfall: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat der Bundesregierung am 17.02.2023 untersagt, ihre eigene Facebook-Fanpage zu betreiben. Der Grund: Die Fanpage wird betrieben, ohne die notwendigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Der Datenschutzbeauftragte hatte bereits im letzten Jahr alle anderen Bundesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Seiten wegen möglicher Datenschutzverstöße abzuschalten.
Auswirkungen des Schrems II Urteils – auch auf die öffentliche Hand
Dieses Verbot hat schwerwiegende Konsequenzen für das Bundespresseamt, das für die Fanpage verantwortlich ist. Mögliche Strafen reichen von hohen Geldstrafen bis hin zum Ausschluss von der Nutzung sozialer Medienkonten in der Zukunft. Andere Bundesbehörden sollten sich daher gewarnt fühlen, da sie Kelbers Aufforderung, ihre eigenen Fanseiten zu löschen, noch nicht nachgekommen sind.
Der Grund für dieses Verbot ist das Schrems II Urteil, das auch Auswirkungen auf die öffentliche Hand hat. Das Urteil wurde gefällt, als der österreichische Jurist Max Schrems 2013 eine Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz einreichte. Er wandte sich gegen die Politik von Facebook, personenbezogene Daten von EU-Bürgern auf Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übertragen. Laut Kelber, dem Datenschutzbeauftragten, wäre die Übermittlung solcher Daten in Länder mit unzureichenden Schutzstandards nach dem EU-Datenschutzrecht illegal.
Was bringt die Zukunft
Die Anhörung zwischen dem Bundespresseamt und dem Datenschutzbeauftragten ist der erste Schritt in einem langwierigen Verfahren. Es gibt keine starren oder definitiven Fristen, aber in der Regel legen die Fachleute des Bundesbeauftragten für den Datenschutz einen Zeitraum für die Anhörung fest, der in der Regel innerhalb eines Monats liegt. In diesem intensiven Verfahren bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Einigung mit gültigen Kompromissen und Lösungsvorschlägen.
Die Zukunft des transatlantischen Datenschutzübereinkommens ist derzeit ungewiss. Der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat den Entwurf eines Entschließungsantrags zum Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum Drittstaatendatentransfer zwischen der EU und den USA veröffentlicht. Das Europäische Parlament gibt sich kritisch zur Gleichwertigkeit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten in den USA. Es wird also noch etwas dauern, bis sich das Thema Drittstaatenübermittlung USA auf diesem Wege erledigen wird. Bis dahin können Facebook-Seiten nach der strengen Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht datenschutzkonform betrieben werden.
Zum Interview von legal data mit Max Schrems: