Gericht urteilt: Bank muss bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen
Ein falscher Klick, und das Konto ist leer – Phishing-Betrug ist eine der häufigsten Gefahren im Online-Banking. Doch wer Opfer wird, ist nicht automatisch im Recht. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg: Ein Ehepaar hatte knapp 41.000 Euro durch einen Trickbetrug verloren – doch die Bank muss keinen Cent erstatten.
Die Begründung: grob fahrlässiges Verhalten. Die Frau hatte persönliche Daten und sogar einen PushTAN-Neuregistrierungslink an die Betrüger weitergegeben. Damit habe sie klar gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, urteilten die Richter.
Persönliche Daten preisgegeben – trotz offensichtlicher Warnzeichen
In diesem Fall war die Täuschung eigentlich offensichtlich: Die Phishing-Mail, die das Ehepaar erhalten hatte, wimmelte nur so von Rechtschreibfehlern und Ungereimtheiten. Genau das hätte laut Gericht Verdacht erregen müssen. Doch die Ehefrau ignorierte diese Hinweise – und reichte den Tätern Informationen weiter, die eine Kontoübernahme ermöglichten.
Das Gericht betonte: Bei unautorisierten Abbuchungen haftet zwar grundsätzlich die Bank. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Aber: Wenn Kunden grob fahrlässig handeln, entfällt dieser Anspruch. Und genau das sei hier der Fall gewesen.
Ein Sachverständiger wurde eingeschaltet, um das Verhalten der Kundin einzuordnen. Ergebnis: Die Weitergabe sensibler Daten sei nicht entschuldbar – insbesondere, weil jede Bank regelmäßig warnt, dass keine TANs oder Zugangslinks per E-Mail abgefragt werden.
Was bedeutet „grob fahrlässig“?
Juristisch gilt ein Verhalten dann als grob fahrlässig, wenn man die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt – also wenn selbst ein Laie hätte merken müssen, dass etwas nicht stimmt. Im Urteil heißt es dazu, die Klägerin hätte die Merkmale der gefälschten E-Mail erkennen und handeln müssen.
Der Hinweis ist deutlich: Wer trotz Warnungen Sicherheitsmerkmale wie TANs oder Links weiterleitet, handelt auf eigenes Risiko.
Kein Zurück: Urteil ist rechtskräftig
Besonders bitter: Das Urteil ist rechtskräftig. Eine weitere Berufung ist nicht möglich. Das bedeutet: Das Ehepaar bleibt auf dem Verlust von 41.000 Euro sitzen. Das OLG stellte klar:
„Mithin erhalten die Kläger ihre verlorenen Gelder nicht von ihrer Bank zurück.“
Ein Urteil, das in der Bankenwelt und bei Verbraucherschützern für Aufsehen sorgt – und ein Weckruf für alle, die es mit dem Online-Banking nicht so genau nehmen.Entscheidung hart, aber absolut richtig
Ganz ehrlich? Wer 2025 noch auf eine E-Mail mit offensichtlichen Fehlern reinfällt und dann auch noch einen TAN-Link weitergibt, braucht dringend einen Grundkurs in digitaler Selbstverteidigung. Ja, Phishing wird immer professioneller – aber Banken trommeln seit Jahren: Niemals TANs oder Passwörter weitergeben. Punkt.
Wer grob fahrlässig handelt, kann nicht erwarten, dass die Bank für den Schaden geradesteht. Online-Banking ist kein Spielplatz – wer hier nicht aufpasst, zahlt schnell einen hohen Preis. Im wahrsten Sinne des Wortes.