Widerspruchsrecht

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Das Widerspruchsrecht erlaubt betroffenen Personen, einer Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, die auf berechtigten Interessen oder einer Aufgabe im öffentlichen Interesse beruht.

Allgemeiner Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Der Verantwortliche muss die Verarbeitung dann einstellen, es sei denn, er weist zwingende schutzwürdige Gründe nach, die überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

Widerspruch gegen Direktwerbung

Gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung besteht ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht. Eine Abwägung findet nicht statt, die Daten dürfen für diesen Zweck nicht mehr verarbeitet werden.

Auf das Widerspruchsrecht ist spätestens bei der ersten Kommunikation ausdrücklich und getrennt von anderen Informationen hinzuweisen. Vom Widerspruch zu unterscheiden ist der Widerruf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlagen

Art. 21 Abs. 1 DSGVO
Widerspruch aus Gründen der besonderen Situation.
Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO
Widerspruch gegen Direktwerbung.
Art. 21 Abs. 4 DSGVO
Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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