Die Einwilligung ist eine freiwillige, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung, mit der eine Person der Verarbeitung ihrer Daten zustimmt.
Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung
- Freiwilligkeit ohne Zwang oder unangemessenen Druck
- Bestimmtheit für einen oder mehrere festgelegte Zwecke
- Information über Verantwortlichen, Zwecke und Widerrufsrecht
- eindeutige bestätigende Handlung, etwa aktives Anklicken
Schweigen, Untätigkeit oder vorangekreuzte Kästchen genügen nicht. Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können.
Widerruf und Grenzen
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, und zwar so einfach, wie sie erteilt wurde. Die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
In Abhängigkeitsverhältnissen, etwa im Arbeitsverhältnis, ist die Freiwilligkeit besonders sorgfältig zu prüfen. Bei Diensten der Informationsgesellschaft können Kinder in der Regel erst ab 16 Jahren selbst einwilligen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 11 DSGVO
- Definition der Einwilligung.
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
- Einwilligung als Rechtsgrundlage.
- Art. 7 DSGVO
- Bedingungen, Nachweis, Widerruf und Koppelungsverbot.
- Art. 8 DSGVO
- Einwilligung eines Kindes bei Diensten der Informationsgesellschaft.