Das Koppelungsverbot besagt, dass eine Einwilligung in der Regel nicht freiwillig ist, wenn ein Vertrag von einer Einwilligung abhängig gemacht wird, die für seine Erfüllung nicht erforderlich ist.
Inhalt
Die DSGVO verlangt, bei der Beurteilung der Freiwilligkeit in größtmöglichem Umfang zu berücksichtigen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer nicht erforderlichen Einwilligung abhängt. Das Verbot ist damit nicht absolut, führt aber regelmäßig zur Unwirksamkeit solcher Einwilligungen.
Ein klassisches Beispiel ist die Bestellung im Onlineshop, die nur mit Einwilligung in Werbe-E-Mails abgeschlossen werden kann.
Bedeutung in der Praxis
Relevant ist das Koppelungsverbot bei Gewinnspielen, Newslettern gegen Rabatt oder sogenannten Pay-or-Okay-Modellen, bei denen Nutzer zwischen Tracking und einem Bezahlangebot wählen. Die Aufsichtsbehörden akzeptieren solche Modelle nur unter Voraussetzungen, insbesondere einer gleichwertigen Alternative zu einem angemessenen Preis.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Abs. 4 DSGVO
- Maßstab für die Freiwilligkeit bei gekoppelten Einwilligungen.
- Erwägungsgrund 43 DSGVO
- Vermutung fehlender Freiwilligkeit bei Koppelung.