Die Rechtsgrundlage ist die gesetzliche Erlaubnis, auf die sich jede Verarbeitung personenbezogener Daten stützen muss, um rechtmäßig zu sein.
Die Rechtsgrundlagen des Art. 6 DSGVO
- Einwilligung der betroffenen Person
- Erfüllung eines Vertrags oder vorvertragliche Maßnahmen
- Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
- Schutz lebenswichtiger Interessen
- Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
- berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
Für besondere Kategorien personenbezogener Daten muss zusätzlich eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegen.
Praxis
Die Rechtsgrundlage ist vor Beginn der Verarbeitung festzulegen und in den Datenschutzinformationen anzugeben. Ein späterer Wechsel, etwa von der Einwilligung zum berechtigten Interesse nach einem Widerruf, ist problematisch.
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Abschließender Katalog der Rechtsgrundlagen.
- Art. 9 Abs. 2 DSGVO
- Ausnahmen für besondere Kategorien.
- Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO
- Pflicht zur Angabe der Rechtsgrundlage.