Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Die Rechtsgrundlage ist die gesetzliche Erlaubnis, auf die sich jede Verarbeitung personenbezogener Daten stützen muss, um rechtmäßig zu sein.

Die Rechtsgrundlagen des Art. 6 DSGVO

  • Einwilligung der betroffenen Person
  • Erfüllung eines Vertrags oder vorvertragliche Maßnahmen
  • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
  • Schutz lebenswichtiger Interessen
  • Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
  • berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten

Für besondere Kategorien personenbezogener Daten muss zusätzlich eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegen.

Praxis

Die Rechtsgrundlage ist vor Beginn der Verarbeitung festzulegen und in den Datenschutzinformationen anzugeben. Ein späterer Wechsel, etwa von der Einwilligung zum berechtigten Interesse nach einem Widerruf, ist problematisch.

Rechtsgrundlagen

Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Abschließender Katalog der Rechtsgrundlagen.
Art. 9 Abs. 2 DSGVO
Ausnahmen für besondere Kategorien.
Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO
Pflicht zur Angabe der Rechtsgrundlage.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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