Verarbeitung ist jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, vom Erheben über das Speichern und Verwenden bis zum Löschen.
Ein umfassender Begriff
Art. 4 Nr. 2 DSGVO nennt beispielhaft das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen oder Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Abgleichen oder Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.
Damit ist praktisch jeder Umgang mit personenbezogenen Daten eine Verarbeitung, auch das bloße Lesen am Bildschirm. Es kommt nicht darauf an, ob der Vorgang automatisiert oder manuell erfolgt.
Grenzen des Anwendungsbereichs
Ausgenommen sind Verarbeitungen durch natürliche Personen zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken, etwa ein privates Adressbuch. Manuelle Verarbeitungen außerhalb von Dateisystemen fallen ebenfalls nicht unter die DSGVO.
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 2 DSGVO
- Definition der Verarbeitung.
- Art. 2 DSGVO
- Sachlicher Anwendungsbereich und Haushaltsausnahme.
- Art. 6 DSGVO
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.