Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Verarbeitung ist jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, vom Erheben über das Speichern und Verwenden bis zum Löschen.

Ein umfassender Begriff

Art. 4 Nr. 2 DSGVO nennt beispielhaft das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen oder Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Abgleichen oder Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.

Damit ist praktisch jeder Umgang mit personenbezogenen Daten eine Verarbeitung, auch das bloße Lesen am Bildschirm. Es kommt nicht darauf an, ob der Vorgang automatisiert oder manuell erfolgt.

Grenzen des Anwendungsbereichs

Ausgenommen sind Verarbeitungen durch natürliche Personen zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken, etwa ein privates Adressbuch. Manuelle Verarbeitungen außerhalb von Dateisystemen fallen ebenfalls nicht unter die DSGVO.

Rechtsgrundlagen

Art. 4 Nr. 2 DSGVO
Definition der Verarbeitung.
Art. 2 DSGVO
Sachlicher Anwendungsbereich und Haushaltsausnahme.
Art. 6 DSGVO
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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