Recht auf Löschung / Löschung personenbezogener Daten

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Das Recht auf Löschung verpflichtet Verantwortliche, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn einer der gesetzlichen Löschgründe vorliegt.

Wann Daten zu löschen sind

  • der Zweck der Verarbeitung ist entfallen
  • die betroffene Person hat ihre Einwilligung widerrufen
  • sie hat wirksam widersprochen
  • die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
  • eine rechtliche Pflicht verlangt die Löschung

Die Löschpflicht besteht auch ohne Antrag. Das Recht wird oft als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet, ein Begriff, der durch das Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014 (C-131/12, Google Spain) geprägt wurde.

Ausnahmen

Nicht gelöscht werden muss, soweit die Verarbeitung etwa zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zur Ausübung der Meinungsfreiheit oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Dann sind die Daten zu sperren und nach Fristablauf zu löschen.

Löschen bedeutet, dass die Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können. Das Verschieben in einen Papierkorb genügt nicht.

Rechtsgrundlagen

Art. 17 DSGVO
Recht auf Löschung und Ausnahmen.
Art. 19 DSGVO
Mitteilung der Löschung an Empfänger.
§ 35 BDSG
Einschränkung der Verarbeitung statt Löschung in bestimmten Fällen.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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