Privacy by Default bedeutet, dass Voreinstellungen so gewählt werden, dass standardmäßig nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Worauf sich die Voreinstellungen beziehen
Die Pflicht betrifft die Menge der erhobenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, die Speicherfrist und die Zugänglichkeit. Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Zutun der Person einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich gemacht werden.
Beispiele
Profile in sozialen Netzwerken sind zunächst nicht öffentlich, optionale Formularfelder sind nicht vorausgefüllt, Tracking ist bis zur Einwilligung deaktiviert. Wer mehr teilen möchte, muss die Einstellung aktiv ändern.
Rechtsgrundlagen
- Art. 25 Abs. 2 DSGVO
- Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
- Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
- Grundsatz der Datenminimierung.