Privacy by Design bedeutet, Datenschutz bereits bei der Konzeption von Systemen, Produkten und Prozessen technisch und organisatorisch einzuplanen.
Inhalt der Pflicht
Verantwortliche müssen sowohl bei der Festlegung der Mittel als auch während der Verarbeitung geeignete Maßnahmen treffen, um die Datenschutzgrundsätze wirksam umzusetzen. Zu berücksichtigen sind der Stand der Technik, die Kosten, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Risiken.
Typische Maßnahmen sind Pseudonymisierung, Datenminimierung, Rollen- und Berechtigungskonzepte und automatische Löschroutinen.
Hintergrund
Das Konzept geht auf die frühere Datenschutzbeauftragte der kanadischen Provinz Ontario, Ann Cavoukian, zurück. Mit der DSGVO wurde es zur verbindlichen Pflicht. Hersteller sind nicht unmittelbar verpflichtet, sollen aber nach den Erwägungsgründen ermutigt werden, den Datenschutz zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 25 Abs. 1 DSGVO
- Datenschutz durch Technikgestaltung.
- Erwägungsgrund 78 DSGVO
- Erläuterung der Maßnahmen und Rolle der Hersteller.
- Art. 25 Abs. 3 DSGVO
- Zertifizierung als Nachweisfaktor.