Die Datenschutz-Grundverordnung ist die europäische Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU einheitlich regelt.
Geltung und Bedeutung
Sie gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und bildet die Grundlage für nahezu alle Datenschutzpflichten eines Unternehmens, von Informationspflichten über Betroffenenrechte bis zu Meldepflichten bei Datenpannen.
Die DSGVO ist die Verordnung (EU) 2016/679. Sie umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe, die bei der Auslegung helfen.
Anwendungsbereich
Die DSGVO gilt für Verarbeitungen im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung in der EU, unabhängig vom Ort der Verarbeitung. Anbieter ohne Niederlassung in der EU erfasst sie, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten (Marktortprinzip).
Zahlreiche Öffnungsklauseln erlauben ergänzende nationale Regeln, in Deutschland vor allem im BDSG.
Rechtsgrundlagen
- Art. 2 DSGVO
- Sachlicher Anwendungsbereich.
- Art. 3 DSGVO
- Räumlicher Anwendungsbereich einschließlich Marktortprinzip.
- Art. 5 DSGVO
- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Art. 99 DSGVO
- Inkrafttreten und Geltung ab dem 25. Mai 2018.