Bußgeld

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Bußgelder nach der DSGVO können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Höhe und Wirkung

Maßgeblich ist der höhere Wert. Neben der Höhe zählt die Signalwirkung: Bußgeldverfahren sind öffentlich und beschädigen das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Die DSGVO kennt zwei Stufen: Verstöße etwa gegen Organisationspflichten können mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden, Verstöße gegen Grundsätze, Rechtsgrundlagen oder Betroffenenrechte mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Wie die Behörde bemisst

Geldbußen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Berücksichtigt werden unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Maßnahmen zur Schadensminderung und die Zusammenarbeit mit der Behörde.

Nach dem EuGH (Urteil vom 5. Dezember 2023, C-807/21, Deutsche Wohnen) kann eine Geldbuße unmittelbar gegen das Unternehmen verhängt werden, ohne dass eine konkrete Leitungsperson ermittelt werden muss. Vorausgesetzt ist ein schuldhafter Verstoß.

Rechtsgrundlagen

Art. 83 DSGVO
Voraussetzungen, Bemessung und Obergrenzen von Geldbußen.
§ 41 BDSG
Anwendung des Ordnungswidrigkeitenrechts.
§ 43 BDSG
Ergänzende Bußgeldvorschriften, keine Geldbußen gegen Behörden.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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