Zugriffskontrolle

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Zugriffskontrolle stellt sicher, dass Berechtigte ausschließlich auf die Daten zugreifen können, die sie für ihre Aufgaben benötigen.

Abgrenzung

Die Zutrittskontrolle betrifft den physischen Zutritt zu Räumen, die Zugangskontrolle die Anmeldung an Systemen. Die Zugriffskontrolle setzt danach an und regelt, welche Daten ein angemeldeter Nutzer lesen, ändern oder löschen darf.

Umsetzung

  • Berechtigungskonzept nach dem Need-to-know-Prinzip
  • rollenbasierte Rechtevergabe
  • regelmäßige Überprüfung und Entzug nicht mehr benötigter Rechte
  • Protokollierung von Zugriffen auf sensible Daten

Der Katalog in § 64 Abs. 3 BDSG, der unmittelbar nur für Polizei und Justiz gilt, wird in der Praxis häufig als Orientierung für solche Kontrollziele genutzt.

Rechtsgrundlagen

Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Sicherstellung der Vertraulichkeit.
Art. 25 Abs. 2 DSGVO
Beschränkung der Zugänglichkeit durch Voreinstellungen.
§ 64 Abs. 3 BDSG
Katalog von Kontrollzielen, unter anderem Zugriffskontrolle.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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