Datensicherheit

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Datensicherheit bezeichnet den Schutz von Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff durch technische und organisatorische Maßnahmen.

Schutzziele

Klassische Schutzziele sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Die DSGVO ergänzt die Belastbarkeit der Systeme und die Fähigkeit, Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen.

Anders als der Datenschutz erfasst die Datensicherheit alle Daten, also auch Geschäftsgeheimnisse oder technische Daten ohne Personenbezug.

Umsetzung in der Praxis

Das angemessene Schutzniveau richtet sich nach dem Risiko, dem Stand der Technik und den Implementierungskosten. Bewährte Rahmenwerke sind die ISO 27001 und der IT-Grundschutz des BSI.

Rechtsgrundlagen

Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit.
Art. 32 DSGVO
Sicherheit der Verarbeitung.
Art. 24 DSGVO
Verantwortung für geeignete Maßnahmen.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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