Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist Adressat nahezu aller Pflichten der DSGVO. Er muss die Einhaltung der Grundsätze sicherstellen und nachweisen können (Rechenschaftspflicht), Betroffenenrechte erfüllen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen und Datenpannen melden.
In Unternehmen ist Verantwortlicher das Unternehmen selbst, nicht einzelne Beschäftigte oder Abteilungen.
Gemeinsame Verantwortlichkeit
Legen mehrere Stellen Zwecke und Mittel gemeinsam fest, sind sie gemeinsam verantwortlich und müssen eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO schließen. Der EuGH hat das etwa für den Betreiber einer Facebook-Fanpage angenommen (Urteil vom 5. Juni 2018, C-210/16, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein).
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 7 DSGVO
- Definition des Verantwortlichen.
- Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DSGVO
- Rechenschaftspflicht und Verantwortung.
- Art. 26 DSGVO
- Gemeinsam Verantwortliche.