Verantwortlicher

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist Adressat nahezu aller Pflichten der DSGVO. Er muss die Einhaltung der Grundsätze sicherstellen und nachweisen können (Rechenschaftspflicht), Betroffenenrechte erfüllen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen und Datenpannen melden.

In Unternehmen ist Verantwortlicher das Unternehmen selbst, nicht einzelne Beschäftigte oder Abteilungen.

Gemeinsame Verantwortlichkeit

Legen mehrere Stellen Zwecke und Mittel gemeinsam fest, sind sie gemeinsam verantwortlich und müssen eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO schließen. Der EuGH hat das etwa für den Betreiber einer Facebook-Fanpage angenommen (Urteil vom 5. Juni 2018, C-210/16, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein).

Rechtsgrundlagen

Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Definition des Verantwortlichen.
Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DSGVO
Rechenschaftspflicht und Verantwortung.
Art. 26 DSGVO
Gemeinsam Verantwortliche.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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