Eine Datenpanne ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, etwa durch Verlust, unbefugten Zugriff oder versehentliche Offenlegung.
Melden und reagieren
Meldepflichtige Datenpannen müssen der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden gemeldet werden. Entscheidend ist eine geübte interne Meldekette, damit die Frist überhaupt zu halten ist.
Typische Fälle
- E-Mail mit personenbezogenen Daten an den falschen Empfänger
- Verlust eines unverschlüsselten Laptops oder USB-Sticks
- Ransomware-Angriff mit Verschlüsselung oder Abfluss von Daten
- offen im Internet erreichbare Datenbanken
Unterschieden werden Verletzungen der Vertraulichkeit, der Integrität und der Verfügbarkeit.
Dokumentation
Jede Datenpanne ist intern zu dokumentieren, auch wenn sie nicht meldepflichtig ist. Die Dokumentation umfasst den Sachverhalt, die Auswirkungen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 12 DSGVO
- Definition der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
- Art. 33 DSGVO
- Meldung an die Aufsichtsbehörde und Dokumentationspflicht.
- Art. 34 DSGVO
- Benachrichtigung der betroffenen Personen bei hohem Risiko.