Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf dem Endgerät des Nutzers speichert, um ihn wiederzuerkennen oder Einstellungen zu speichern.
Wann ist eine Einwilligung nötig?
Nach § 25 TDDDG ist für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich. Das gilt für Cookies ebenso wie für vergleichbare Techniken wie Local Storage oder Fingerprinting.
Ausgenommen sind Cookies, die für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind, etwa für einen Warenkorb, den Login oder die Speicherung der Cookie-Auswahl selbst.
Zusammenspiel mit der DSGVO
Werden über Cookies personenbezogene Daten verarbeitet, braucht die anschließende Verarbeitung zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO. Für Analyse- und Marketing-Cookies ist das in der Praxis regelmäßig die Einwilligung.
In der Datenschutzerklärung ist über eingesetzte Cookies, ihre Zwecke, Anbieter und Speicherdauer zu informieren.
Rechtsgrundlagen
- § 25 TDDDG
- Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, Einwilligung und Ausnahmen.
- Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der erhobenen Daten.
- Art. 13 DSGVO
- Informationspflichten gegenüber den Nutzern.