Die neue Rechtslage bei Datenübermittlung in die USA

17. Juli 2020 · 1 Minuten Lesezeit

Die neue Rechtslage bei Datenübermittlung in die USA

Ausgangslage

Personenbezogene Daten können an einen Empfänger in den USA übermittelt werden, wenn besondere Garantien für ein ausreichendes Datenschutzniveau vorgesehen werden. Solche Garantien können vor allem in einem Abschluss sog. EU-Standardvertragsklauseln, dem Vorhandensein von verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules) beim Empfängerunternhmen oder in einem Beschluss der Europäischen Kommission, in welchem die Beachtung eines angemessenen Datenschutzstandards durch den Empfänger bestätigt wird, gesehen werden.

Hier finden Sie den kompletten Newsletterartikel im PDF Format.

Fragen zu diesem Thema?

Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

Gespräch vereinbaren

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

Wir klären, wo bei Datenschutz, KI und Informationssicherheit Handlungsbedarf besteht - und was Sie konkret als Nächstes tun sollten.