Datenschutz einfach erklärt
Bundesregierung klagt gegen Facebook-Verbot durch Datenschützer
20. März 2023 · 1 Minuten Lesezeit
Das Bundespresseamt in Berlin weigert sich, seine Facebook-Fanpage zu schließen, und hat Klage gegen eine Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten eingereicht. Der Datenschutzbeauftragte hatte gefordert, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Nun soll das Gericht darüber entscheiden.
Hintergrund: Datenschutzbedenken gegenüber Facebook-Fanpages der Bundesregierung
In Posts auf ihrer Fanpage informiert die Bundesregierung in der Regel mehrmals am Tag über ihre Aktivitäten und Ansichten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte vor einem Monat angeordnet, die Seite nicht länger zu betreiben. Er verweist dabei auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind. Kelber ist der Auffassung, dass ein datenschutzkonformer Betrieb der Seite für eine Behörde nicht möglich sei, da umfassende personenbezogene Daten der Nutzenden verarbeitet werden und vor allem eine Verarbeitung dieser Daten in den USA erfolgt als s.g. Drittstaatenübermittlung.
Facebook-Fanpage bleibt vorerst in Betrieb
Das Bundespresseamt geht nun gerichtlich gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten vor. Bis zu einer gerichtlichen Klärung bleibt der Facebook-Auftritt ein „wichtiger Bestandteil“ der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamts, wie eine Sprecherin betonte. Die Bundesregierung sieht in der Fanpage einen „verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren“. Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müsse man sich an ihrer tatsächlichen Mediennutzung orientieren.
Ausblick: Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ermögliche, „in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen“, sagte die Sprecherin des Bundespresseamts. Das Amt sei der Auffassung, dass für die Datenschutzfragen allein Facebook als Plattform zuständig sei, nicht die Regierung als Inhaberin der Seite. Die Entscheidung ist zu begrüßen, weil hierdurch auch mehr Rechtssicherheit für Unternehmen bei der Nutzung von facebook Fanpages entsteht.
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