Standardvertragsklauseln sind von der EU-Kommission vorgegebene Vertragsmuster, mit denen geeignete Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer geschaffen werden.
Aufbau
Die aktuellen Klauseln beruhen auf dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021. Sie sind modular aufgebaut und decken vier Konstellationen ab: Verantwortlicher an Verantwortlichen, Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter, Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter und Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen.
Die Klauseln dürfen inhaltlich nicht verändert werden. Ergänzungen sind nur zulässig, soweit sie den Klauseln nicht widersprechen.
Transfer Impact Assessment
Seit Schrems II müssen die Parteien prüfen und dokumentieren, ob Recht und Praxis im Empfängerland die Einhaltung der Klauseln verhindern. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen wie Verschlüsselung nötig.
Rechtsgrundlagen
- Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
- Standarddatenschutzklauseln als geeignete Garantie.
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914
- Aktuelle Standardvertragsklauseln für Drittlandübermittlungen.